AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 1. Januar 2009
Soyolon Travel (ST) veranstaltet individuelle Erlebnisreisen kleiner Gruppen in die Mongolei.
1. Abschluss des Vertrages
Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde ST den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich (auch per Telefax) oder in elektronischer Form (Internet, E-mail) erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung durch ST zustande. Neben der Buchungsbestätigung erhält der Kunde den Reisepreissicherungsschein.
2. Zahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Reisepreissicherungsscheines, der sämtliche gezahlten Kundengelder sichert, ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Der Restbetrag des Gesamtreisepreises ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn (maßgeblich ist der Eingang der Zahlung bei ST) unaufgefordert zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis nach Erhalt der Rechnung sofort zu zahlen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen von ST ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für die betreffenden Reise geltenden Detailbeschreibung im Prospekt. Wird auf Wunsch vom Reiseteilnehmer von ST ein individueller Reiseablauf organisiert, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung von ST ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Teilnehmer und der entsprechenden Buchungsbestätigung.
4. Leistungsänderungen, Preisänderungen
Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der tatsächlich nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen, bei Vertragsabschluss unvorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person, bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde ohne Gebühren vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn ST in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch ST über die Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen. Es wird ausdrücklich drauf hingewiesen, dass bei den Leistungen in der Mongolei kurzfristige Änderungen – bedingt durch landesspezifische Umstände (Wetterverhältnisse, Flugverspätungen etc.) – möglich sind. Deshalb behält sich ST bestimmte Änderungen des Reiseablaufs (z.B. die Reihenfolge der Besichtigung der Sehenswürdigkeiten) auch nach Vertragsschluss und während der Reise vor.
5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Reise schriftlich vom Reisevertrag zurücktreten. Wenn Sie zurücktreten, dann kann ST gemäß § 651i Abs.2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. ST weist darauf hin, dass sie diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen kann. Dabei kann ST eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen:
- bis 95. Tag vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises
- ab 94. bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
- ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
- ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
- ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
- ab 6. Tag bis am Tag des Reiseantrittes bzw. bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises
Es steht dem Kunden frei – auch bei Berechnung der pauschalierten Stornoentschädigung -, ST nachzuweisen, dass ihr ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen oder konkret berechneten Höhe entstanden ist. Der Kunde kann bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson stellen. ST kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn er den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der Kunde haften ST als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Auf die Möglichkeit zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird hingewiesen.
7. Rücktritt und Kündigung durch ST
ST kann vom Reisevertrag zurücktreten, ohne an eine Frist gebunden zu sein, wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. In diesem Fall kann ST die unter Pkt. 5 angegebenen Rücktrittsgebühren verlangen. ST kann bis 14 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Tritt ST zurück, so erhält der Kunde die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Wird die Reise infolge einer bei Vertragsschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt (Krieg, Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann ST den Vertrag kündigen.
8. Obliegenheiten und Kündigung des Reisenden, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Schadensminderungspflicht) mitzuwirken, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten. Aufgetretene Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder ST unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort ist um Abhilfe zu fordern. Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen, wobei ST die Abhilfe verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. ST kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichoder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet ST innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Wir informieren über die Pflicht des Reisenden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise (Rückreisedatum) gegenüber ST geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist .oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Reisevertragliche Ansprüche des Reisenden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
9. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, ST hat ihre Hinweispflichten verschuldet - nicht oder schlecht erfüllt. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen oder Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. ST informiert Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
10. Haftung, Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von ST für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit ST für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen ST gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet ST bei Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind. ST haftet nicht für vermittelte Fremdleistungen wie z.B. Flugplanänderung und damit verbundene Terminverschiebungen; Visumbeantragung Ausstellungen und Führungen etc. ST haftet nicht für Reisegepäckverlust oder –schaden. Es besteht auch keine Haftung für Einbruch oder Diebstahl und Reitunfällen.
11. Reiseversicherungen
ST empfiehlt ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen: Reisekrankenversicherung mit Deckung von Rückführungskosten, Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung, sowie Reiserücktrittskostenversicherung.
12. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.
13. Sonstiges
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. ST kann an ihrem Sitz verklagt werden.
Soyolon Travel
Munchtul Tschimedbalshir
Eppendorfer Weg 58
D-20259 Hamburg
Tel.: 0049-(0)40-254917-57
Fax: 0049-(0)40-254917-58
Email: info@soyolon-travel.de
www.soyolon-travel.de

